Zwei Fans in New York verklagten Madonna, weil sie bei einem Konzert im Dezember 2023 zwei Stunden zu spät auf die Bühne kam. Jetzt argumentieren ihre Anwälte, dass die Fans die Verspätung hätten erwarten können, da es “Teil der Show” sei.
In einer Gerichtsakte erklärten die Anwälte, dass Madonna “seit Jahrzehnten dafür bekannt ist, dass sie ihre Shows mit einem gewissen Maß an theatralischer Extravaganz beginnt”. Sie fügten hinzu, dass die Fans in den sozialen Medien und in Online-Bewertungen “überwiegend positiv” über die Show geäußert hätten, despite the delay.
Die Anwälte argumentieren auch, dass die Kläger keine besonderen Umstände geltend gemacht hätten, die durch die Verspätung beeinträchtigt worden wären. Sie wiesen darauf hin, dass die Fans “nicht behauptet haben, dass sie aufgrund der Verspätung zusätzliche Kosten hatten oder dass sie wichtige Ereignisse verpasst haben.”
Die Kläger hatten in ihrer Klage Schadensersatz in nicht genannter Höhe gefordert. Sie argumentierten, dass die Verspätung “unzumutbar” und “ein Verstoß gegen den Vertrag” zwischen ihnen und Madonna war.
Ziel der Kläger
Die Klage der Fans gegen Madonna zielte darauf ab, zukünftige Shows ihrer Tour pünktlich zu starten. Sie hofften, durch ihre Aktion eine gerichtliche Verfügung zu erwirken, die Madonna dazu verpflichten würde, ihre Konzerte zu den angekündigten Zeiten zu beginnen.
Um mehr Gewicht hinter ihre Forderung zu bekommen, riefen die Fans in ihrer Klageschrift andere Konzertbesucher dazu auf, sich ihnen anzuschließen und die Klage zu unterstützen. Durch eine breite Beteiligung erhofften sie sich, den Druck auf Madonna und ihre Crew zu erhöhen und so eine Änderung der Konzertpraxis zu erreichen.
Wie geht es weiter:
Es ist unklar, wie das Gericht entscheiden wird. In der Vergangenheit haben Gerichte in ähnlichen Fällen zugunsten sowohl der Fans als auch der Künstler entschieden.
- Madonnas Anwälte argumentieren, dass die Verspätung Teil der Show war und dass die Fans dies hätten wissen müssen.
- Die Kläger behaupten, dass die Verspätung unzumutbar war und einen Vertragsbruch darstellte.
- Es ist unklar, wie das Gericht entscheiden wird.
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